Die vom Gemeinderat festgesetzten Ausgangswerte für die Freihalte- und die Naturschutzzone sind entsprechend unverändert zu belassen. 8.8. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass kontrollmässig von einem Landwert der Parzelle aaa von mindestens Fr. 500.00/m2 auszugehen gewesen wäre (Erw. 8.5.4.). Davon wären die Gestehungskosten für die Baureifmachung (hier: Kosten für den Gestaltungsplan, Beiträge an Strassenerschliessung) abzuziehen. Diese machen zusammen, auch bei grosszügiger Schätzung, bei weitem keine Fr. 200.00/m2 aus (Erw. 8.6.3. und 8.6.4.). Die Differenz würde also wohl auch noch Altlastensanierungskosten auffangen, so sie denn wider Erwarten anfielen (Erw. 8.6.2.).