Die Naturschutzzone wurde trotz der äusserst beschränkten Nutzbarkeit (vgl. § 27 aBNO) mit Fr. 25.00/m2 bewertet, was offensichtlich grosszügig ist (zum Vergleich: für gutes Landwirtschaftsland wird jeweils Fr. 10.00/m 2 eingesetzt). Am Ausgangswert für die Naturschutzzone ist nach einhelliger Ansicht der Fachrichter nichts auszusetzen. Für die Freihaltezone wurde ein Wert von Fr. 50.00/m2 eingesetzt. Aufgrund der ebenfalls sehr beschränkten Nutzbarkeit (keine relevanten Überbauungschancen; Erw. 6.5.2. f.) scheint auch dieser Wert nach Einschätzung der Fachrichter angemessen.