8.6.4.2. An der Verhandlung vom 27. April 2022 wurde neu geltend gemacht, die Beschwerdeführerin habe sich mit weiteren Fr. 500'000.00 am Bau des Kreisels beteiligen müssen. Die Beschwerdeführerin hat den vollständigen Verzicht auf die Erhebung von Mehrwertabgaben beantragt. Die nachträglich geltend gemachten, weiteren Gestehungskosten gehen nicht über das ursprüngliche Begehren hinaus und könnten also grundsätzlich noch berücksichtigt werden.