Die Umfahrungsstrasse hat die Erschliessung der Parzelle aaa und weiterer Parzellen der Beschwerdeführerin verbessert. Dafür hat diese einen Beitrag von Fr. 1 Mio. bezahlt, was einer Belastung von rund Fr. 22.60/m2 entspricht (Fr. 1'000'000.00 ÷ 44'264 m2 [= Gesamtflächen der Parzellen aaa/Q., ccc/R. und bbb/R. Flächenzahlen vgl. Erw. 7.3.2., Abs. 2 sowie Mutationsvertrag S. 36, 43 und 48]). Der für die Verkehrserschliessung geleistete Beitrag von Fr. 22.60/m2 wäre ebenfalls vom aktuellen Landwert von Fr. 500.00/m2 abzuziehen.