8.6.3. Die Beschwerdeführerin verlangt, dass die Gestaltungsplankosten vom Mehrwert abgezogen werden. Gemäss RA BVU werden die Gestaltungsplankosten in der Regel mit Fr. 15.00/m2 berücksichtigt und sollen vorliegend im Landwert berücksichtigt sein. Dieser Betrag genügt nach Ansicht der Beschwerdeführerin nicht. Welcher Betrag erforderlich wäre, konnte sie jedoch nicht angeben (Protokoll S. 20). Die Gemeinde hat sich dazu nicht geäussert.