Zu diesem Schluss gelangte auch das Gericht. Die am besten vergleichbare Handänderung des am nächsten bei der Streitliegenschaft gelegenen Grundstücks brachte Fr. 600.00/m2. Wie dem Gericht aus einem anderen Verfahren (4-EV.2020.12 vom 18. August 2021, passim) bekannt, wurden im nahe gelegenen U. sodann für voll erschlossenes Gewerbeland in jüngster Vergangenheit zwischen Fr. 700.00/m2 und Fr. 750.00/m2 bezahlt (Protokoll S. 17). In Übereinstimmung mit dem Fachmann des kStA waren sich die Fachrichter einig, dass der aktuelle Landwert der Parzelle aaa (nach der Planungsmassnahme) auf mindestens Fr. 500.00/m2 festzusetzen ist.