8.5.4. An der Verhandlung vom 27. April 2022 erklärte der für die Mehrwertabgabenschätzung zuständige Fachmann des kStA, die Schätzung sei wohl eher zu vorsichtig vorgenommen worden. Richtig hätte ein Wert von mindestens Fr. 500.00/m2 eingesetzt werden müssen (Protokoll S. 17).