8.4.3. 8.4.3.1. Dem entgegnet die RA BVU, gemäss GIS-Fachstelle seien die von der Südwestumfahrung betroffenen Flächen der Parzelle aaa nicht mitgerechnet worden. Sie seien aus den Nutzungszonen entlassen und als Verkehrsflächen ausgeschieden worden. Zur Illustration wird auf die beigelegten Pläne (Vernehmlassungsbeilagen 2 und 3) verwiesen (Vernehmlassung RA BVU S. 5 f.).