275.00/m2) festgelegt. Die Umzonung der Freihaltezone ergab einen Mehrwert von Fr. 832'500.00 (3'330 m2 x 250.00/m2), die Umzonung der Naturschutzzone einen Mehrwert von Fr. 973'500.00 (3'540 m2 x Fr. 275.00/m2), zusammen Fr. 1'806'000.00. Davon forderte die Gemeinde 20 %, das sind Fr. 361'200.00, als Mehrwertabgabe (Einspracheentscheid vom 13. Januar 2021 [Beschwerdebeilage 3]). Das Total wurde in Berücksichtigung einer Umteilung von 190 m2 von der Freihalte- in die Naturschutzzone um Fr. 950.00 (190 m2 x Fr. 25.00/m2 ÷ 5) auf Fr. 360'250.00 korrigiert.