8.4. 8.4.1. Der Gemeinderat hat sich für die Festsetzung der Mehrwertabgabe an die Schätzung des kStA gehalten. Dieses hat den Landwert der XY auf Fr. 300.00/m2, jenen der Freihaltezone auf Fr. 50.00/m2 (Differenz Fr. 250.00 m2) und jenen für die Naturschutzzone auf Fr. 25.00/m2 (Differenz Fr. - 32 -