Der Wert von Fr. 300.00/m2 entspreche dem tiefsten Medianwert der zum Vergleich herangezogenen Preise. Die Beschwerdeführerin sage sodann nicht, wie hoch der Landwert nach eigener Schätzung sein soll (Vernehmlassung RA BVU S. 3). Die Kosten für den Gestaltungsplan seien als Gestehungskosten abzugsfähig. In der Regel werde mit Fr. 15.00/m2 gerechnet. Das sei in der vorsichtigen Schätzung des kStA bereits berücksichtigt (Vernehmlassung RA BVU S. 4).