jedoch den Verkehrswert des Grundstücks. Diesem Aspekt habe das kStA nicht Rechnung getragen, weshalb der von diesem angenommene Wert von Fr. 300.00/m2 deutlich zu hoch sei. Im Übrigen seien die Vergleichspreise nicht nachvollziehbar (Beschwerde S. 16 f.). An der Verhandlung vom 27. April 2022 verzichtete die Beschwerdeführerin darauf, selbst einen "richtigen" Preis zu benennen. Sie betonte nochmals, wie stark die Nutzungsmöglichkeiten der XY im Vergleich zur ehemaligen Industriezone eingeschränkt worden seien (Protokoll S. 14 und 17).