6.5. 6.5.1. In der Teilrevision XY wurde eine Teilfläche von 3'330 m2 der Parzelle aaa von der Freihaltezone in die XY umgezont (Beschwerdebeilage 19). Der betreffende Abschnitt liegt im südlichen Bereich des Grundstücks, angrenzend an den Wald sowie an eine Aufforstungszone. Der Abschnitt liegt also am Bauzonenrand. Die Parzelle aaa war im Zeitpunkt der Planänderung nicht überbaut. Ebenso wurde eine Teilfläche von 3'540 m2 von der Naturschutzzone in die XY umgezont. Dass es sich dabei um einen einzonungsähnlichen Tatbestand handelt, wird aber nicht bestritten.