Ob eine Freihaltezonen zur Bauzone oder Nichtbauzone gehört, ist nicht immer einfach zu entscheiden. Die im kantonalen und kommunalen Recht verwendete Terminologie und ihre Systematik ist nicht entscheidend. Massgebend ist die Funktion der Zone, ihre Reglementierung und ihre Lage bezogen auf das Siedlungsgebiet. Eingeschränkte Bauzonen gelten in jedem Fall als Bauzonen, wenn sie von einer Bauzone umgeben sind und dazu dienen, Grünflächen im Siedlungsgebiet zu erhalten (RPG-Komm., a.a.O., Art. 14 N 61). - 23 -