6.4. 6.4.1. Freihaltezonen (wie auch Grün- und Erholungszonen) strukturieren das Siedlungsgebiet, trennen Wohn- und Industriezonen voneinander und erhalten Grünräume im Siedlungsgebiet. Sie finden sich jedoch auch an Siedlungsrändern zum Zweck des Landschafts- und Ortsbildschutzes (RPG- Komm. Art. 14 N 59).