Das Projekt Südwestumfahrung war ein komplexes, grossangelegtes Vorhaben, von dem mehrere Gemeinden und viele Grundeigentümer betroffen waren. Mit zeitlichen Verzögerungen bis zur Genehmigung des Projekts war daher zu rechnen. Im dargelegten Verfahrensablauf sind keine absichtlichen Verzögerungen erkennbar. Die Gemeinde hat die Nutzungsplanung zeitig zur Genehmigung eingereicht; der Kanton hat die Änderung wenige Monate nach der Rechtskraft des Strassenbauprojekts (nach Erledigung des Verwaltungsgerichtsverfahrens) genehmigt. Der Vorwurf, die Genehmigung der Nutzungsplanung verzögert zu haben, ist unberechtigt.