Ein Einwendungsentscheid betreffend das Strassenbauprojekt, in dem es um eine Ersatzmassnahme ging, wurde ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Die Parteien fanden aussergerichtlich eine Ersatzlösung, welche aber eine Projektänderung erforderte. Diese wurde am 29. September 2017 publiziert. Sie erwuchs unangefochten in Rechtskraft, worauf das Verwaltungsgericht das Verfahren am 7. Dezember 2017 abschrieb. Damit war das Strassenbauprojekt insgesamt rechtskräftig. Der Kanton genehmigte die Nutzungsplanänderung am 14. Februar 2018.