Die Teilrevision Nutzungsplanung wurde zeitgleich mit dem Strassenbauprojekt im November/Dezember 2014 öffentlich aufgelegt. Auf die Abhängigkeit vom Strassenbauprojekt wurde hingewiesen. Aufgrund dieser Verknüpfung konnte die Teiländerung der Nutzungsplanung erst nach Rechtskraft des Strassenbauprojekts zur Genehmigung eingereicht werden (Vorprüfungsbericht S. 2 [Beschwerdebeilage 11]). 5.4.2. Der Regierungsrat genehmigte das Strassenbauprojekt mit Beschluss vom 26. Oktober 2016. Gleichzeitig entschied er in separaten Entscheiden über die dagegen erhobenen Einwendungen. Am 3. November 2016 reichte der Gemeinderat Q. die Nutzungsplanänderung zur Genehmigung ein.