5.4. 5.4.1. Die Teilrevision der Nutzungsplanung in Q. wurde bedingt durch die neue Südwestumfahrung R.. Die Strasse hat vorher zusammenhängende Flächen zerschnitten, was einen Flächenabtausch von verschiedenen Zonen nahelegte. Gleichzeitig sollte die Nutzung des durch die verbesserte Erschliessung attraktiveren Areal XY besser auf den kantonalen Richtplan ausgerichtet werden. Das Strassenbauprojekt und die Anpassungen der Nutzungsplanungen R. und Q. waren daher formell und materiell zu koordinieren. Die geplanten Umzonungen rechtfertigten sich nur aufgrund des Strassenbaus.