Die in der Botschaft vom 25. April 2016 wiederholte Absicht, keine Mehrwertabgabe zu erheben, wurde nicht diskutiert (vgl. Replikbeilage 1). Die Botschaft ist an den Einwohnerrat gerichtet und eignet sich ebenfalls nicht als Vertrauensgrundlage. Die Beschwerdeführerin hatte kein berechtigtes Vertrauen. - 19 -