Im "Abschliessenden Vorprüfungsbericht" der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 27. Oktober 2014 (Beschwerdebeilage 11) wurde diese Aussage nicht kommentiert. Die Gemeinde Q. hatte damals für den Mehrwertausgleich eine Kann-Vorschrift mit Vertragslösung (Erw. 4.4.3.1.).