5.3.2. Im Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Stand 17. April 2014 (Mitwirkung und kantonale Vorprüfung; Beschwerdebeilage 9), wie auch Stand 28. Oktober 2014 (öffentliche Auflage; Beschwerdebeilage 10), wird unter dem Titel "Gestaltungsplanpflicht" gesagt, dass die Feinerschliessung für die gesteigerten Nutzungen zu Lasten der Grundeigentümer gingen, im Gegenzug verzichte die Gemeinde auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe. Im "Abschliessenden Vorprüfungsbericht" der Abteilung Raumentwicklung des BVU vom 27. Oktober 2014 (Beschwerdebeilage 11) wurde diese Aussage nicht kommentiert.