In BGE 2C_699/2017 vom 12. Oktober 2018, Erw. 6., verneinte das Bundesgericht eine Verletzung von Treu und Glauben durch den Gemeinderat, der nach einer Rechtsänderung von den Nutzern der öffentlichen Parkplätze eine Jahresgebühr erhob. Die einem Betroffenen rund 15 Jahre vorher schriftlich gemachte Zusicherung, dass er Anrecht auf das unentgeltliche Abstellen von drei Fahrzeugen habe, sei nicht auf unbestimmte Zeit gegeben worden. Der Vertrauensschutz scheitere sowohl am Fehlen einer Vertrauensgrundlage wie auch am Vorbehalt der nachträglich eingetretenen Rechtsänderung. - 18 -