Der Kanton habe im Vorprüfungsbericht vom 27. Oktober 2014 ausgeführt, dass die Südwestumfahrung eine Teilrevision der Nutzungsplanungen in R. und Q. bedinge, da bisher zusammenhängende Flächen durchschnitten würden und ein Flächenaustausch (Wald, Bauzone) zweckmässig sei. Das Strassenbauprojekt und die Nutzungspläne stünden in einem engen Zusammenhang, weshalb sie formell und materiell zu koordinieren seien. Die - 16 -