An der Verhandlung vom 27. April 2022 wurde ergänzend ausgeführt, man sei von der Teilzonenplan-Revision überrascht worden. Die Nutzungsmöglichkeiten der Arbeitszone seien eingeschränkt worden. Die damalige Frau Vizeammann habe gesagt, die Gemeinde verzichte im Gegenzug auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe. Da man keinen Streit gewollt habe, habe man sich auf den "Kuhhandel" eingelassen (gemeint ist der Mutationsvertrag vom November 2018). Die Gemeinde hätte sagen sollen, dass sie nicht für den Kanton reden könne. Man fühle sich "reingelegt" (Protokoll S. 9). - 15 -