Stellung nehmen können. Im Ergebnis habe die Verknüpfung dazu geführt, dass der Tatbestand der Mehrwertabgabe geschaffen worden sei. Es verletze den Grundsatz der Fairness, wenn die überlange Verfahrensdauer zu einer Mehrwertabgabe führe. Aus der Chronologie müsse geschlossen werden, dass das Genehmigungsverfahren betreffend Teiländerung BNO "XY" bewusst auf die lange Bank geschoben worden sei, um Mehrwertabgaben abschöpfen zu können (Beschwerde S. 11 f.).