Im Nutzungsplanungsverfahren "XY" sei gemäss den Planungsberichten (Stand Mitwirkung und Stand Öffentliche Auflage) beabsichtigt gewesen, auf die Erhebung einer Mehrwertabgabe zu verzichten. Das sei an der Einwohnerratssitzung von der damaligen Frau Vizeammann D. bestätigt worden. Der Gemeinderat habe die Planungsberichte beschlossen, der Verzicht auf die Mehrwertabgabe entspreche somit einem Beschluss. Die Abteilung Raumentwicklung des BVU habe im Vorprüfungsbericht keinen Vorbehalt angemeldet (Beschwerde S. 8 f., Replik S. 6). Bei Eintritt der Rechtskraft des Zonenplans habe der Gemeinderat noch keine Abgabe erhoben, was den beabsichtigten Abgabeverzicht bestätigte.