4.4.4. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die kantonale Regelung der Mehrwertabgabe im Kanton Aargau zwar wenig detailliert ist, dem für die Festsetzung der Abgabe zuständigen Gemeinderat aber keinen Ermessensspielraum belässt (fixer Abgabesatz). Die eigentliche Mehrwertabgabeberechnung wurde einer kantonalen Fachbehörde (kStA) übertragen, um grundsätzlich ein gesamtkantonal einheitliches Vorgehen bei der Bewertung zu sichern. Selbst wenn ein Gemeinderat im Einzelfall zulässigerweise davon abweicht, verändert dies die angewendeten, bedarfsfalls den konkreten Umständen angepassten Schätzmethoden nicht.