Die Eingabe wurde den Vertretern der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin am 23. März 2021 zur Kenntnis gebracht. B.4. Der Vertreter der Beschwerdegegnerin nahm innert erstreckter Frist, am 6. Mai 2021, gleichzeitig Stellung zur Beschwerde und zur Vernehmlassung des Kantons. Er beantragt: "1. Ziffer 1 des Einspracheentscheides sei wie folgt neu zu fassen: