A.1. In den Gemeinden R. und Q. waren im Zusammenhang mit dem Kantonsstrassenprojekt 'H Südwestumfahrung R.' Nutzungsplanungsrevisionen durchzuführen. Davon war auch die in Q. gelegene Parzelle aaa der A. AG, vormals C. AG Q., betroffen. Das Grundstück lag mit je einem Abschnitt in der Industriezone, der Freihaltezone und der Naturschutzzone. In der Teilrevision Arbeitszone 'XY' der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Q., beschlossen vom Einwohnerrat am 22. Juni 2016, genehmigt vom Regierungsrat am 14. Februar 2018, wurde es gesamthaft der Arbeitszone zugewiesen.