2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 700.00, der Kanzleigebühr von Fr. 300.00 und den Auslagen von Fr. 140.00, zusammen Fr. 1'140.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 700.00 wird ihr angerechnet. 3. Die Beschwerdeführerin hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 1'500.00 (inkl. MWSt und Auslagen) auszurichten. Zustellung - Beschwerdeführerin (2) - Beschwerdegegnerin (2) Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde