Das Ingenieurhonorar hält somit einer fachrichterlichen Überprüfung Stand. Nach der Erfahrung der Fachrichter entspricht die Einholung eines geologischen Gutachtens bei Werkleitungsbauten in bestehenden Strassen nicht dem Standard. Eine genauere Überprüfung der einzelnen Positionen ist hier zudem deshalb nicht gerechtfertigt, da die Gemeinde weniger als 10% der Kostenüberschreitung auf die Grundeigentümer überwälzt und den ganzen darüber liegenden Betrag selber übernommen hat.