wertsteuer betragen. Schlussendlich erhöhte sich das Honorar auf insgesamt Fr. 87'162.00. Nach Angaben der Fachrichter ist nach der SIA Norm 103 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure) im Vergleich zu den Baukosten ein Honorar zwischen Fr. 70'000.-- und Fr. 85'000.-- angemessen. Die Honorarrechnung der C. AG überschreitet den ursprünglichen Kostenvoranschlag zwar deutlich, befindet sich aber nach dem Gesagten noch im plausiblen Rahmen. Das Ingenieurhonorar hält somit einer fachrichterlichen Überprüfung Stand.