Die daraus resultierenden Mehraufwendungen der Firma C. AG hätten zu einer Honorarüberschreitung geführt, obwohl die Kostengenauigkeit von +/- 10 % gemäss Beitragsplan auch für das planungsverantwortliche Ingenieurbüro gelte. Der über der Kostengenauigkeit von +/- 10 % liegende Betrag von Fr. 22'302.00 für die Groberschliessung Sauberwasser werde daher vollumfänglich von der Gemeinde getragen.