6.2. Laut Entscheid vom 19. Juli 2021 lasse sich die massive Differenz zwischen den dem Beitragsplan zugrundeliegenden Zahlen und den definitiven Kosten gemäss Bauabrechnung durch das unerwartete Felsvorkommen und die sich als schwierig gestaltende Zusammenarbeit mit der Unternehmerin erklären. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen der Firma C. AG hätten zu einer Honorarüberschreitung geführt, obwohl die Kostengenauigkeit von +/- 10 % gemäss Beitragsplan auch für das planungsverantwortliche Ingenieurbüro gelte.