Gestützt auf den Voranschlag und die angewandten Kriterien legt er aber auch die Höhe der Einzelbeiträge fest. Der Beitragsplan schafft die Grundlage zur Erhebung der Grundeigentümerbeiträge und stellt insofern eine Summe von Einzelverfügungen dar. In einfachen Verhältnissen kann die öffentliche Auflage des Beitragsplans durch den Erlass von Einzelverfügungen ersetzt werden.