Die öffentliche Auflage des Beitragsplans hat vor Baubeginn zu erfolgen. Beim Beitragsplanverfahren handelt es sich daher systemgemäss um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird der Perimeter festgesetzt und dadurch auch die beitragspflichtigen Grundeigentümer bestimmt. Der Beitragsplan muss aber auch Aufschluss über den Kostenanteil des Gemeinwesens geben. Er legt somit die Rahmenbedingungen fest, nämlich die Beitragspflicht als solche und die anteilsmässige Belastung des einzelnen Eigentümers. Gestützt auf den Voranschlag und die angewandten Kriterien legt er aber auch die Höhe der Einzelbeiträge fest.