Ohne die Honorarüberschreitung der C. AG sei es nicht zu einer Kostenüberschreitung gekommen. Weiter gehe es nicht an, dass gegenüber den Unternehmern die Mehrkosten vom Ingenieur bzw. Bauleiter sorgfältig überwacht würden, wohingegen Überschreitungen durch den Ingenieur bzw. Bauleiter selbst einfach genehmigt würden. Zur Überprüfung der Kostenüberschreitungen sei der Beizug eines Fachexperten angezeigt gewesen, soweit der Gemeinderat nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfüge.