Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 24. Dezember 2021 nach. Aus der Beilage zur Beschwerdeverbesserung geht hervor, dass die Beschwerdeführerin eine Reduktion der Beiträge für die Feinerschliessung des Sauberwassers von Fr. 3'850.13 und bei der Erschliessung Trinkwasser eine solche von Fr. 3'992.28, insgesamt also von Fr. 7'872.41 verlangt. Die aus der Beschwerdeverbesserung hervorgehende Bezifferung stützt sich auf den von der Beschwerdeführerin mit der Beschwerde vom 3. Dezember 2021 eingebrachten Sachverhalt und stellt eine vom Streitgegenstand abgedeckte Konkretisierung der Beschwerde dar, die ohne Weiteres zulässig ist.