1.5.3. Die Beschwerdeschrift vom 3. Dezember 2021 enthält sowohl Anträge als auch eine Begründung. Es wurde jedoch eine Korrektur der Beiträge insgesamt verlangt. Die Beschwerdeführerin wurde daraufhin darüber informiert, dass mit Beschwerde in Erschliessungsabgabesachen nur die Korrektur der ihr selbst auferlegten Beiträge verlangt werden kann. Der Beschwerdeführerin wurde eine Frist bis 6. Januar 2022 angesetzt, um ihre Beschwerde diesbezüglich zu verbessern. Dieser Aufforderung kam die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 24. Dezember 2021 nach.