Die Post werde jeweils gesammelt und an die einzelnen Firmen verteilt. Der Geschäftsführer der A. AG gab zu Protokoll, dass er über ein eigenes Büro verfüge und dass die Post dort nach der Verteilung von seiner Sekretärin geöffnet werde. Dies sei schon zum Zeitpunkt der Zustellung des Einspracheentscheids so gewesen (Protokoll, S. 6) - 10 -