1.4. 1.4.1. Die Beschwerde gegen den am 5. Oktober 2021 versandten Einspracheentscheid wurde am 3. Dezember 2021 bei der Post aufgegeben. Die Beschwerdeführerin lässt dazu vorbringen, der Einspracheentscheid sei ihr am 6. Oktober 2021 zugegangen, da dieser aber an ihren Rechtsvertreter gerichtet gewesen sei, sei sie davon ausgegangen, dass der Entscheid auch ihm zugestellt worden sei und habe den Einspracheentscheid diesem folglich nicht weitergeleitet. Erst am 17. November 2021 habe der Rechtsvertreter durch einen anderen Einsprecher von dem Einspracheentscheid erfahren und Rücksprache mit seiner Klientin gehalten.