H.5. Mit Schreiben vom 28. Februar 2023 wurde der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin darauf hingewiesen, dass ihm der Ordner bereits am 12. Mai 2022 zur Einsichtnahme zugestellt worden war. Sofern er jedoch auf eine erneute Zustellung bestehe, werde ihm der Ordner anfangs April 2023 nochmals zugestellt. -7- Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin verzichtete daraufhin mit Schreiben vom 2. März 2023 auf eine erneute Zustellung. I. Das Gericht führte am 21. Juni 2023 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Anschliessend wurde der Fall beraten und das nachfolgende Urteil gefällt. Das Gericht zieht in Erwägung: