H.2. Am 26. Januar 2023 teilte der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin dem Gericht mit, dass keine weiteren Unterlagen zur Erschliessung D vorhanden seien und dass alle Akten dem Gericht bereits eingereicht worden seien. H.3. Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 teilte der Präsident des SKE dies dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit und wies ihn darauf hin, dass der vorhandene Ordner für ihn nochmals von 1. März 2023 bis 31. März 2023 zur Einsicht auf der Kanzlei des Gerichts bereitstehen werde. H.4. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin ersuchte daraufhin mit Schreiben vom 24. Februar 2023 um Zustellung des Ordners per Post zur Einsichtnahme.