G.5. Da ein Abschluss des Verfahrens aufgrund dieser Ausgangslage unter Beachtung der verfahrensrechtlichen Vorgaben vor dem Altersrücktritt des damaligen Präsidenten des SKE nicht mehr möglich war, wurde das Verfahren mit Schreiben vom 16. Juni 2022 formlos sistiert. H.1. Mit Beweisanordnung vom 18. Januar 2023 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, dem Gericht den zu dem bereits eingereichten Ordner gehörenden Projektordner bis 15. Februar 2023 ebenfalls einzureichen.