2.4.Je nach Ergebnis der Akteneinsicht bleiben weitere Anträge betreffend Rückforderung/Verantwortlichkeit ausdrücklich vorbehalten. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gemeinde Q.." D.1. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 teilte das SKE dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin mit, dass der Rechtsschutz in Erschliessungsabgabesachen nur individuell erfolgen könne. Eine Korrektur der Beiträge könne daher nur für seine Mandantin verlangt werden. Ihm wurde eine Frist bis 6. Januar 2022 angesetzt, um die Beschwerde dahingehend zu verbessern und zu beziffern.