2. Das Verfahren sei an den Gemeinderat Q. zurückzuweisen mit folgenden Aufträgen: 2.1.Die Honorare der Firma C. AG seien in der Beitragsverfügung transparent bezüglich Kostenvoranschlag – Abrechnung – Überschreitung darzustellen und zu begründen. 2.2.Die Akten bezüglich der Firma C. AG (Submissionsgrundlagen, Vertrag, Rechnungen, Beschlüsse Gemeinderat) seien vor Erlass eines Einspracheentscheids offenzulegen. 2.3.Die Honorare der Firma C. AG seien den Grundeigentümern mit maximal 10 % zum Kostenvoranschlag der Firma C. AG gemäss Beitragsplan vom 28. April 2015 zu belasten.