"1. Die Honorare der Firma C. AG seien in der Verfügung transparent bezüglich Kostenvoranschlag – Abrechnung – Überschreitung darzustellen. 2. Die Akten bezüglich der Firma C. AG (Submissionsgrundlagen, Vertrag, Rechnungen, Beschlüsse Gemeinderat) seien offenzulegen. 3. Die Honorare der Firma C. AG seien den Grundeigentümern mit maximal 10% Zuschlag zum Kostenvoranschlag gemäss Beitragsplan vom 28. April 2015 zu belasten. 4. Je nach Ergebnis der Aktenoffenlegung gemäss Ziff. 1 und 2. Seien Rückforderungs- und/oder Verantwortlichkeitsverfahren einzuleiten.