A.6. Am 19. Juli 2021 zog der Gemeinderat Q. die Verfügung in Wiedererwägung. An den verfügten Beiträgen wurde festgehalten. Ziff. 4 der Erwägungen in Protokollauszug 207 vom 14. Oktober 2019 wurde dahingehend angepasst, dass die Kostenüberschreitung nicht ausschliesslich auf das unerwartete Felsvorkommen und die sich als schwierig gestaltende Zusammenarbeit mit der Unternehmerin zurückzuführen ist, sondern dass auch die Mehraufwendungen der Firma C. AG zu einer Honorarüberschreitung geführt haben. B.1. Mit Eingabe vom 23. August 2021 liess die A. AG gegen den Wiedererwägungsentscheid Einsprache erheben mit den folgenden Begehren: