2. Die Kosten für das Verfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 15'000.00, der Kanzleigebühr von Fr. 330.00 und den Auslagen von Fr. 100.00, zusammen Fr. 15'430.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin einen Parteikostenersatz von Fr. 10'900.00 (inkl. MWSt und Auslagen) auszurichten. Zustellung - Beschwerdeführer (2) - Beschwerdegegnerin (2) - Vorinstanz (2) Mitteilung - Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Grundstückschätzung, Herr C., Sektionsleiter Grundstückschätzung, Kantonales Steueramt, Tellistrasse 67, 5001 Aarau - Mitwirkende Fachrichterin, mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern)